
Bundesrecht und Landesrecht, konkurrierende Ebenen der Gesetzgebung in einem föderativ organisierten Staatswesen. Nach Art. 31 GG gilt der Grundsatz 'Bundesrecht bricht Landesrecht', d. h. das Bundesrecht (z. B. auch eine Rechtsverordnung) geht dem Landesrecht (z. B. der Verfassung eines Bundeslandes) vor. Es ist insofern auch gleichgült...
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